
Unternehmensnachfolge
Der Generationenwechsel im Unternehmen ist eine der anspruchsvollsten Aufgaben der Nachlassplanung — rechtlich, steuerlich und menschlich.
Ob Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft: Wird die Nachfolge nicht rechtzeitig und rechtssicher geregelt, drohen im Erbfall Streit unter den Nachfolgern, eine Zersplitterung von Geschäftsanteilen oder gar die Handlungsunfähigkeit des Unternehmens. Eine vorausschauende Nachfolgeplanung sichert dagegen den Fortbestand des Betriebs und schützt zugleich die Familie vor unnötigen Konflikten.
Worauf ich bei der Nachfolgeplanung achte
- Abstimmung von Testament oder Erbvertrag mit Gesellschaftsvertrag und Nachfolgeklauseln
- Vermeidung einer unerwünschten Erbengemeinschaft an Geschäftsanteilen
- Gestaltung von Pflichtteilsansprüchen weichender Angehöriger, ohne die Liquidität des Betriebs zu gefährden
- Vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Übertragung von Anteilen
- Abstimmung mit Steuerberatung zu Einkommens-, Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Absicherung des überlebenden Ehegatten und nicht nachfolgender Kinder
Erfahrung aus der Praxis mittelständischer Unternehmen
Meine langjährige Berufspraxis an leitender Stelle in einer mittelständischen Unternehmensgruppe verschafft mir einen vertieften Einblick in innerbetriebliche Abläufe und Entscheidungsprozesse — ein Vorteil, der gerade bei komplexen Nachfolgeregelungen zum Tragen kommt. Ich denke gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Fragestellungen von Anfang an zusammen, statt sie isoliert zu betrachten.
Rechtzeitig handeln
Eine gute Nachfolgeregelung entsteht nicht über Nacht. Je früher Sie die Weichen stellen, desto mehr Gestaltungsspielraum bleibt Ihnen — steuerlich wie menschlich. Sprechen Sie mich an, um gemeinsam einen tragfähigen Fahrplan für Ihr Unternehmen zu entwickeln.