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Zwei Anwälte besprechen Unterlagen an einem Konferenztisch

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Erbengemeinschaft

Fallen mehrere Erben gemeinsam in den Nachlass, entsteht eine Erbengemeinschaft — eine Zwangsgemeinschaft, die oft Konfliktpotenzial birgt.

Bis zur endgültigen Aufteilung des Nachlasses stehen alle Vermögenswerte den Miterben gemeinschaftlich zu — Entscheidungen über Immobilien, Konten oder den Hausrat müssen grundsätzlich einstimmig getroffen werden. Gerade wenn sich Miterben über den Wert einzelner Nachlassgegenstände, die Nutzung einer Immobilie oder das weitere Vorgehen uneinig sind, entstehen häufig langwierige und emotional belastende Streitigkeiten.

Ihre Möglichkeiten als Miterbin oder Miterbe

  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und geordnete Verteilung des Nachlasses
  • Verkauf des eigenen Erbanteils, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht absehbar ist
  • Teilungsversteigerung von Immobilien als letztes Mittel bei festgefahrenen Konflikten
  • Durchsetzung von Auskunfts- und Rechenschaftsansprüchen gegenüber Miterben
  • Vertretung bei Streit über Nachlassverbindlichkeiten und Ausgleichsposten

Konsequent vertreten, wo möglich vermitteln

Meine Erfahrung zeigt: Eine klare rechtliche Einordnung der Ausgangslage entschärft viele Konflikte bereits im Ansatz. Ich prüfe Ihre Erbquote, kläre offene Auskunftsansprüche und suche zunächst den außergerichtlichen Ausgleich zwischen den Beteiligten — sachlich, aber konsequent in der Sache. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht erreichbar, vertrete ich Ihre Interessen ebenso entschieden gerichtlich, etwa im Rahmen einer Teilungsklage.

Vorsorge für künftige Erbengemeinschaften

Wer als Erblasser weiß, dass mehrere Erben eingesetzt werden, kann durch klare Teilungsanordnungen oder eine Testamentsvollstreckung spätere Streitigkeiten wirksam vorbeugen. Auch dazu berate ich Sie gern vorausschauend im Rahmen Ihrer Nachlassplanung.