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Zwei Personen unterzeichnen gemeinsam ein Dokument am Tisch

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Testamentsvollstreckung

Nur mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung können Sie weitestgehend sicherstellen, dass Ihr Wille nach Ihrem Tode beachtet und umgesetzt wird.

Wir beraten Sie nicht nur über die Möglichkeiten und die inhaltliche Ausgestaltung der Testamentsvollstreckung in Ihrem Testament — wir übernehmen auf Wunsch auch selbst die Testamentsvollstreckung.

Gründe für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung

  • Ist das Ziel eine zügige und geordnete Auseinandersetzung des Nachlasses, kann eine geeignete Testamentsvollstreckerin die sachgerechte Umsetzung des Erblasserwillens in überschaubarer Zeit gewährleisten.
  • Eine Testamentsvollstreckerin kann die Handlungsfähigkeit der Nachlassverwaltung sicherstellen — etwa wenn die Erlangung eines Erbscheins Zeit in Anspruch nimmt, die Erbenstellung strittig ist oder eine Erbin die Mitwirkung verweigert.
  • Die Testamentsvollstreckung bietet sich besonders an, wenn der Nachlass für minderjährige, geschäftsunfähige oder behinderte Erben verwaltet werden muss.
  • Sie ist zudem die probate Lösung, wenn es den Erben an Erfahrung oder Sachverstand fehlt — etwa bei einer Unternehmensnachfolge oder der Vererbung umfangreichen Immobilienvermögens.

Aufgaben und Vergütung der Testamentsvollstreckerin

Eine Testamentsvollstreckerin muss die Anweisungen des Erblassers beachten und umsetzen. Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Nachlassgerichts darf sie hiervon abweichen. Es ist daher sinnvoll, über die bloße Anordnung der Testamentsvollstreckung hinaus auch detaillierte inhaltliche Vorgaben zu treffen — auch hierbei stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Das Amt der Testamentsvollstreckerin ist verantwortungsvoll und kann mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein. Sie sollten daher die Bereitschaft der geplanten Testamentsvollstreckerin im Vorfeld abklären; dabei sollte auch die Höhe der Vergütung erörtert werden. Das Gesetz bestimmt, dass die Tätigkeit „angemessen“ zu vergüten ist — zur Angemessenheit gibt es unterschiedliche Empfehlungen, die sowohl den Wert des Nachlasses als auch die Komplexität der Aufgaben im konkreten Fall berücksichtigen. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung und die Auswahl einer geeigneten Testamentsvollstreckerin sind gute Optionen, um eine geordnete Erbfolge sicherzustellen und Streit zwischen Erben und sonstigen Begünstigten zu vermeiden.

Wenn Sie Fragen zur Testamentsvollstreckung haben, sprechen Sie uns an!