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Rechtsanwalt im Gespräch mit Gesetzbüchern und Justitia-Figur auf dem Schreibtisch

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Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille exakt so umgesetzt wird, wie Sie es festgelegt haben — unabhängig von möglichen Spannungen unter den Erben.

Gerade bei komplexeren Nachlässen, minderjährigen oder unerfahrenen Erben, Unternehmensvermögen oder absehbarem Konfliktpotenzial in der Familie ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ein wirksames Instrument: Ein Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass treuhänderisch, setzt Anordnungen des Erblassers um und sorgt für eine geordnete Auseinandersetzung — losgelöst von persönlichen Konflikten der Erben untereinander.

Für Erblasser: die richtige Anordnung treffen

  • Formulierung einer wirksamen Testamentsvollstreckungsanordnung im Testament
  • Abgrenzung zwischen Abwicklungs-, Verwaltungs- und Dauervollstreckung
  • Auswahl und Benennung einer geeigneten, vertrauenswürdigen Person
  • Festlegung von Umfang, Dauer und Vergütung der Testamentsvollstreckung

Als Testamentsvollstreckerin

Auf Wunsch übernehme ich selbst die Testamentsvollstreckung — mit der gebotenen Sorgfalt, Transparenz gegenüber den Erben und einem klaren Blick für rechtliche wie steuerliche Fragen. Als unabhängige Rechtsanwältin bringe ich dabei keine familiären Vorbelastungen mit, sondern ausschließlich die Umsetzung Ihres Willens im Blick.

Für Erben: Rechte gegenüber dem Testamentsvollstrecker

Auch wenn ein Testamentsvollstrecker eingesetzt ist, haben Erben klar definierte Auskunfts- und Rechenschaftsrechte. Ich prüfe, ob eine Testamentsvollstreckung ordnungsgemäß geführt wird, und vertrete Ihre Interessen, falls Anlass zu Zweifeln an der Amtsführung besteht.

Ob als Erblasserin, die vorsorgen möchte, als benannte Testamentsvollstreckerin oder als Erbin mit Fragen zu einer laufenden Vollstreckung — sprechen Sie mich an.