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Nahaufnahme einer Unterschrift unter einem rechtlichen Dokument

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Testament & Erbvertrag

Ein Testament ist der wirksamste Weg, Ihren letzten Willen verbindlich festzulegen — und Streit unter den Erben von vornherein vorzubeugen.

Ohne eigene Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge — und die entspricht selten dem, was sich Familien tatsächlich wünschen. Wer die Verteilung seines Vermögens selbst bestimmen, einzelne Angehörige besonders bedenken oder unliebsame Konstellationen (etwa Patchwork-Familien, Unternehmensvermögen oder Immobilien) sauber regeln möchte, kommt an einer klaren, rechtssicheren letztwilligen Verfügung nicht vorbei.

Testament oder Erbvertrag?

Das eigenhändige oder notarielle Testament lässt sich jederzeit einseitig widerrufen und neu fassen — es bietet maximale Flexibilität für Ihre Lebenssituation. Der Erbvertrag dagegen bindet die Vertragsparteien wechselseitig und eignet sich, wenn Zusagen verbindlich bleiben sollen, etwa bei einer Hofübergabe, einer Unternehmensnachfolge oder zwischen Ehegatten mit gegenseitigen Zuwendungen. Welche Form zu Ihrer Situation passt, hängt von Familienstand, Vermögensstruktur und den Zielen ab, die Sie verfolgen.

Worauf es bei der Testamentsgestaltung ankommt

  • Formwirksame Erstellung — handschriftlich oder notariell beurkundet
  • Klare Erbeinsetzung, Vermächtnisse und Teilungsanordnungen
  • Berücksichtigung von Pflichtteilsrechten naher Angehöriger
  • Regelungen für Patchwork-Familien, Unternehmens- und Immobilienvermögen
  • Benennung einer Testamentsvollstreckung, wo sinnvoll
  • Steuerliche Gestaltung mit Blick auf Freibeträge und Erbschaftsteuer

Ich berate Sie ausführlich zu Ihrer persönlichen Ausgangslage, entwerfe eine rechtssichere Formulierung und begleite Sie bei Bedarf zur notariellen Beurkundung — durch die langjährige, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einer Reihe von Notaren im Rheinland reibungslos und ohne Umwege.

Bereits ein Testament vorhanden?

Auch bestehende Verfügungen prüfe ich gerne auf Aktualität und Wirksamkeit — Lebensumstände ändern sich, und ein Testament sollte mitwachsen. Sprechen Sie mich unverbindlich an.