
Über uns
Seit 1994 steht unsere Kanzlei für zuverlässige, fundierte und persönliche Rechtsberatung — getragen von Vertrauen, Servicegedanken und hoher fachlicher Spezialisierung.
Unsere Philosophie
Die Philosophie unserer Kanzlei gründet sich auf fünf Fundamente: eine gemeinsame Vertrauensbasis, den Servicegedanken, örtliche Nähe zum Mandanten, umfassende und vorausschauende Beratung sowie Spezialisierung und hohe fachliche Kompetenz.
Vertrauen
Anwaltliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung ist in hohem Maße Vertrauenssache. Voraussetzungen unserer Arbeit sind daher neben hoher fachlicher Kompetenz insbesondere menschliche Aufgeschlossenheit und Einfühlungsvermögen. Unverzichtbar für das wechselseitige Vertrauen ist eine offene und regelmäßige Kommunikation zwischen Mandant und Anwältin. Die Betreuung durch Ihre persönliche Ansprechpartnerin ist ein wesentlicher Aspekt unserer Leistung — zugleich profitieren Sie von den Spezialisierungen der einzelnen Kolleginnen, da bei komplexen Fällen die Bündelung des Sachverstandes selbstverständlich ist.
Service und vorausschauende Beratung
Wir verstehen unser anwaltliches Angebot als Dienstleistung, die sich an den Zielen und Bedürfnissen unserer Mandantinnen und Mandanten orientiert. Neben der Lösung des aktuellen juristischen Falles betrachten wir es als unsere Aufgabe, durch frühzeitige Beratung mögliche Probleme in angrenzenden Bereichen zu erkennen und ihnen vorzubeugen. Deshalb arbeiten wir aktiv in der bundesweiten Initiative „VorsorgeAnwalt e. V.“ mit — und gehören damit zu den wenigen Kanzleien im Rheinland, die dies von sich sagen können.
Spezialisierung und Kompetenz
Unsere Mandantinnen und Mandanten erwarten zu Recht hohe fachliche Kompetenz. Diese ist das Ergebnis kontinuierlicher Fortbildung und zunehmender Spezialisierung — beide Kolleginnen haben Fachanwaltsausbildungen durchlaufen und nehmen regelmäßig über das berufsrechtlich gebotene Maß hinaus an Fortbildungen teil.
Ute Sonnenschein-Berger
Rechtsanwältin · VorsorgeAnwältin
Rechtsanwältin Ute Sonnenschein-Berger studierte an der Universität Köln Rechtswissenschaften und legte 1993 im Justizministerium Düsseldorf ihr zweites Juristisches Staatsexamen ab. Nach ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Frühjahr 1994 und anwaltlicher Tätigkeit in Leverkusen sowie im linksrheinischen Köln gründete sie 1996 ihre eigene Kanzlei.
Sie hat im Rahmen ihrer Fortbildung Fachanwaltslehrgänge für Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht absolviert und ist seit Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Dozentin für Seniorenrecht — namentlich Vorsorgerecht und Erbrecht — im Rahmen von Förderprojekten der öffentlichen Hand tätig. Als eine von lediglich drei Anwältinnen und Anwälten im gesamten Landgerichtsbezirk Köln ist sie spezialisierte und eingetragene VorsorgeAnwältin (VorsorgeAnwalt e. V.).
Frau Sonnenschein-Berger ist Mitglied im Kölner Anwaltverein (KAV) und im Deutschen Anwaltverein (DAV), außerdem in den Arbeitsgemeinschaften Erbrecht und Arbeitsrecht sowie der Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwältinnen im DAV, in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV) und in der bundesweiten Initiative VorsorgeAnwalt e. V.
Natascha Saliha Wagner
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Sozialrecht (angestellte Rechtsanwältin)
Rechtsanwältin Natascha Saliha Wagner studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bremen sowie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und absolvierte nach dem ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 2006 ihr Referendariat im OLG-Bezirk Köln. Bereits während dieser Zeit sammelte sie in unserer Kanzlei Erfahrungen im Zivil- und Sozialrecht.
Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen wurde sie 2009 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist seitdem in den zivil- und sozialrechtlichen Dezernaten unserer Kanzlei tätig. Sie hat den Fachanwaltslehrgang Sozialrecht erfolgreich absolviert und spricht fließend Türkisch und Englisch.
Sekretariat
In unserem Sekretariat ist unsere Bürovorsteherin, Rechtsanwaltsfachangestellte Ingrid Schuldt, für Sie da.