
Pflichtteil
Wer im Testament übergangen oder deutlich benachteiligt wurde, ist dem nicht schutzlos ausgeliefert: Nahe Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil.
Kinder, Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Eltern des Erblassers können auch dann einen Geldanspruch gegen die Erben geltend machen, wenn sie testamentarisch enterbt wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils — seine korrekte Berechnung ist jedoch in der Praxis oft komplex und ein häufiger Streitpunkt zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten.
Typische Fragestellungen
- Wie hoch ist mein Pflichtteilsanspruch, und wie wird er berechnet?
- Welche Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche habe ich gegenüber den Erben?
- Sind Schenkungen zu Lebzeiten im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu berücksichtigen?
- Wie wirkt sich ein Pflichtteilsverzicht aus, und wann ist er sinnvoll?
- Welche Verjährungsfristen sind zu beachten?
Beratung für beide Seiten
Ich vertrete sowohl Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als auch Erben, die sich gegen überhöhte oder unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen müssen. Dazu gehören die Durchsetzung von Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen, die rechnerische Prüfung von Nachlasswert und Pflichtteilsquote sowie — wo möglich — eine außergerichtliche, einvernehmliche Lösung, die langwierige und belastende Auseinandersetzungen vermeidet.
Vorbeugend gestalten
Wer frühzeitig plant, kann Pflichtteilsansprüche durch geschickte Testamentsgestaltung, lebzeitige Übertragungen oder einen notariellen Pflichtteilsverzicht rechtssicher einordnen und spätere Konflikte in der Familie vermeiden. Auch hierzu berate ich Sie gern vorausschauend.