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Reihe gebundener Gesetzeskommentare und Nachschlagewerke im Kanzleiregal

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Erbrecht

Erbrecht gehört zu den Rechtsgebieten, die nahezu jeden Menschen betreffen — aus ganz unterschiedlichen Perspektiven.

Fast jeder hat etwas zu vererben und denkt zuweilen darüber nach, wem er nach seinem Tode welchen Gegenstand zukommen lassen möchte. Zugleich wächst mit steigenden Vermögenswerten die Zahl der Erbfälle, in denen Erbinnen und Erben untereinander mit rechtlichen Mitteln um das Erbe oder einen Anteil daran streiten.

Warum ich mich ausschließlich auf Erbrecht spezialisiert habe

Wer sich auf ein Rechtsgebiet konzentriert, kann es in der Tiefe beherrschen, statt es nur zu streifen. Genau das ist mein Anspruch: Ich berate Sie nicht nebenbei im Erbrecht, sondern ausschließlich — mit der Kompetenz, die aus jahrzehntelanger Spezialisierung, kontinuierlicher Fortbildung und der Mitarbeit in der bundesweiten Initiative „VorsorgeAnwalt e. V.“ entsteht.

Wir beraten Sie in beiden Situationen

Zum einen diejenigen, die die Weitergabe ihres Vermögens im Todesfall klar regeln möchten und dabei möglicherweise einzelne Gegenstände per Vermächtnis bestimmten Personen zuwenden wollen. Zum anderen Erbberechtigte, die nach einem Erbfall Beratung in unklarer Rechtslage oder rechtlichen Beistand in der Auseinandersetzung mit anderen Erben suchen.

Meine Beratung reicht von der Formulierung eines Testaments oder Erbvertrags über die Regelung der Erbfolge im familienrechtlichen Zusammenhang bis hin zur komplizierten Nachfolgeregelung beim Generationenwechsel in Unternehmen. Dort sind gesellschaftsrechtliche Aspekte ebenso zu berücksichtigen wie die Rechtsgestaltung mit Blick auf Einkommens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer. Gerade in diesen Fällen sind meine langjährige Berufspraxis an leitender Stelle in einer mittelständischen Unternehmensgruppe und der vertiefte Einblick in innerbetriebliche Abläufe von Vorteil.

Kommt es zum Streit, vertrete ich Sie bei Pflichtteilsansprüchen, in der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und begleite Sie durch die gesamte Nachlassabwicklung — inklusive Erbscheinsverfahren und, wo angeordnet, Testamentsvollstreckung. Eine Übersicht aller Leistungen finden Sie auf der Leistungsseite.

Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einer Reihe von Notaren sichert in den Fällen, in denen eine notarielle Beurkundung erforderlich oder wünschenswert ist, eine schnelle und reibungslose Umsetzung der von uns vorgeschlagenen Rechtsgestaltungen.

Wenn Sie Fragen zum Erbrecht haben, sprechen Sie mich an!