
Erbschein
Der Erbschein weist Erben gegenüber Banken, Grundbuchämtern und Behörden amtlich als solche aus — und ist in vielen Fällen unverzichtbar, um über den Nachlass verfügen zu können.
Liegt kein notarielles Testament oder ein Europäisches Nachlasszeugnis vor, verlangen Banken und das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein, bevor Konten freigegeben oder Eigentumsumschreibungen vorgenommen werden. Der Antrag beim Nachlassgericht erfordert eine genaue Darlegung der Erbfolge — Fehler oder Lücken führen schnell zu Verzögerungen von mehreren Monaten.
So begleite ich Sie durch das Verfahren
- Prüfung, ob im konkreten Fall überhaupt ein Erbschein erforderlich ist
- Klärung der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge und der Erbquoten
- Vorbereitung und Einreichung des Erbscheinsantrags beim zuständigen Nachlassgericht
- Beschaffung notwendiger Nachweise — Personenstandsurkunden, Testamente, eidesstattliche Versicherungen
- Vertretung bei Zweifeln des Gerichts oder Einwänden anderer Beteiligter
- Prüfung, ob alternativ ein Europäisches Nachlasszeugnis sinnvoll ist
Häufig unterschätzt: der Zeitfaktor
Gerade wenn kurzfristig auf Konten zugegriffen oder eine Immobilie verkauft werden muss, wird die Dauer eines Erbscheinsverfahrens oft unterschätzt. Eine vollständige, sorgfältig vorbereitete Antragstellung ist der wirksamste Hebel, um das Verfahren zu beschleunigen — genau hier setze ich an.
Persönliche Begleitung in einer sensiblen Phase
Häufig sind es gerade ältere Erbinnen und Erben, die sich mit den bürokratischen Anforderungen des Nachlassgerichts überfordert fühlen. Ich nehme Ihnen die Formalitäten ab und erkläre jeden Schritt verständlich — persönlich, geduldig und in einer Sprache ohne unnötigen Juristenjargon.