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Vorsorgerecht

Als VorsorgeAnwältin gehört Rechtsanwältin Ute Sonnenschein-Berger zu nur drei Anwältinnen und Anwälten im gesamten Landgerichtsbezirk Köln, die als spezialisierte und eingetragene VorsorgeAnwältin tätig sind.

Was ist ein VorsorgeAnwalt?

Als VorsorgeAnwalt wird eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt bezeichnet, die bzw. der sich auf die Gestaltung von Vorsorgeregelungen, die Übernahme von Bevollmächtigungen und die Vertretung in betreuungsrechtlichen Verfahren spezialisiert hat. Die entsprechenden Vorsorgerechts-Spezialistinnen und -Spezialisten haben sich bundesweit im Verein „VorsorgeAnwälte Deutschlands e. V.“ zusammengeschlossen.

Unsere Leistungen im Vorsorgerecht

  • Formulierung und Ausfertigung individueller Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
  • Kontrolle von Bevollmächtigten
  • Erstellung eines individuellen Bevollmächtigtenleitfadens
  • Beratung und Unterstützung der von Ihnen benannten Bevollmächtigten und Betreuer
  • Vertretung von Betroffenen und Angehörigen in allen betreuungsrechtlichen Verfahren

Ihre Vorteile als Mandantin oder Mandant eines VorsorgeAnwalts

VorsorgeAnwältinnen und -Anwälte sind spezialisiert, verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Organisation, um professionell tätig zu werden, und bauen ihre Kenntnisse im Vorsorgerecht durch regelmäßige, umfassende Fortbildung stetig aus.

  • Fällt eine VorsorgeAnwältin weg, kann eine andere mit gleichem professionellem Standard die Aufgabe übernehmen.
  • Zieht die Mandantin oder der Mandant um, kann eine VorsorgeAnwältin vor Ort die Aufgaben weiterführen.
  • VorsorgeAnwältinnen, die eine Bevollmächtigung übernehmen, werden ihrerseits von einer anderen VorsorgeAnwältin kontrolliert.

Rechtsanwältin Sonnenschein-Berger ist zudem als Dozentin im Vorsorge- und Erbrecht tätig und gibt ihre Expertise regelmäßig in Fortbildungsveranstaltungen weiter.

Wenn Sie Fragen zum Vorsorgerecht haben, sprechen Sie uns an!